Sonntag, Januar 19, 2025

VAE führen Mehrwertsteuer für Kryptowährungs-Mining-Dienste ein


Die Federal Tax Authority (FTA) der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) hat neue Richtlinien für die Anwendung der Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Kryptowährungs-Mining-Operationen veröffentlicht. Obwohl das Schürfen von Kryptowährungen für den persönlichen Gebrauch immer noch umsatzsteuerfrei ist, unterliegen Dienstleistungen, die an Dritte erbracht werden, dem üblichen Mehrwertsteuersatz von 5 %.

Erläuterungen zu steuerpflichtigen Bergbaubetrieben

Die Methode, spezielle Computer oder „Mining-Rigs“ einzusetzen, um Blockchain-Transaktionen gegen Anreize zu verifizieren, wird laut FTA als Kryptowährungs-Mining bezeichnet. Die ESTV stellt fest, dass der Bergbau für den persönlichen Gebrauch keine steuerpflichtige Leistung darstellt und daher von der Mehrwertsteuer befreit ist.

Andererseits gelten Bergleute, die anderen Rechenleistung oder Transaktionsvalidierung in Rechnung stellen, als steuerpflichtige Dienstleistungen. Da es einen identifizierbaren Empfänger und eine Zahlung für die Aktion gibt, sind diese Leistungen umsatzsteuerpflichtig.

Tipps für Bergleute zur Vorsteuerrückerstattung

Auch die Regelungen zur Vorsteuerrückerstattung wurden durch die ESTV klarer formuliert:

Persönlicher Bergbau: Da persönliche Bergbauausgaben nicht mit steuerpflichtigen Leistungen verknüpft sind, sind sie nicht vorsteuerpflichtig. Beispiele für diese Ausgaben sind Hardware, Betriebskosten und Immobilien.
Mining durch Dritte: Registrierte Bergleute, die für Dritte arbeiten, haben Anspruch auf Vorsteuererstattung für Kosten, die für steuerpflichtige Tätigkeiten anfallen, sofern sie genaue Aufzeichnungen führen, einschließlich Steuerrechnungen.

Steuerliche Auswirkungen und Befreiungen für Nichtansässige

Die FTA betonte, dass, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, Dienstleistungen, die an nicht ansässige Unternehmen erbracht werden, gemäß Artikel 31 des Kabinettsbeschlusses Nr. 52 von 2017 für den Nullsatz in Frage kommen könnten. Auf der anderen Seite können Unternehmen in den VAE, die Bergbaudienstleistungen kaufen, in Frage kommen von Nichtansässigen sind verpflichtet, die mit diesen Transaktionen verbundene Mehrwertsteuer zu erfassen.

  • Wichtige Lektionen für Krypto-Miner



  • Für private Bitcoin-Mining-Aktivitäten fällt keine Mehrwertsteuer an.



  • Steuern fallen auf Dienstleistungen an, die Dritten zur Verfügung gestellt werden, wie zum Beispiel Blockchain-Validierung oder Rechenleistung.



  • Nur registrierte Bergleute, die steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, haben Anspruch auf Vorsteuerrückerstattung.



  • Abhängig von den regulatorischen Anforderungen können Transaktionen, an denen Gebietsfremde beteiligt sind, mit einem Nullsatz bewertet werden.



  • Diese Aktion zeigt die Versuche der VAE, die Bitcoin-Steuergesetze zu verbessern und gleichzeitig die Klarheit und Compliance der Teilnehmer zu fördern.

Quelle


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