Mittwoch, Oktober 23, 2024

US-Treuhänder und Gläubiger erheben Einspruch gegen den Umstrukturierungsplan von FTX



Andrew Vara, der US-Treuhänder im FTX-Insolvenzverfahren, hat Einspruch gegen den FTX-Sanierungsplan eingelegt und nennt zehn Mängel. Seine größten Bedenken bestehen darin, dass die Liquidatoren den Gläubigern die Kosten für den letztjährigen Datendiebstahl beim FTX-Dienstleister Kroll aufbürden wollen und dass die Gläubiger ungleich behandelt werden.

Der Widerstand könnte den Reorganisationsplan, der bereits mit rechtlichen Anfechtungen durch einige Gläubiger konfrontiert ist, weiter verzögern. Obwohl die Liquidatoren von FTX behaupten, dass die meisten Gläubiger dem Plan zugestimmt haben, bleibt abzuwarten, ob diese neuen Bedenken ausreichen werden, um eine gerichtliche Genehmigung zu verhindern.

Vara skizziert 10 Mängel im FTX-Plan

Laut der Einreichung des US-Treuhänders gibt es zehn separate und unabhängige Gründe, warum das Gericht den Umstrukturierungsplan nicht bestätigen darf. Dazu gehört, dass der Plan gegen das Konkursgesetz und mehrere andere Vorschriften verstößt, indem er die Schuldner von allen Verbindlichkeiten entbindet und mehreren Unternehmen nicht einvernehmliche Entlastungen Dritter auferlegt.

Darüber hinaus stellte der Treuhänder die umfassende Entlastung (Immunität) im Rahmen des Plans für FTX, die Liquidatoren und Eventberater in Frage, die in diesem Fall keine Treuhänder sind. Er behauptet, dass die umfassende Immunität gegen bestehende Insolvenzregeln verstößt und, was noch wichtiger ist, keine Ausnahme für grobe Fahrlässigkeit und andere Verstöße bietet.

Er schrieb:

„Eine solche Immunität würde den Schutz, den Immobilienfachleute während des Verfahrens genießen, bei weitem übertreffen, deren Anstellung und Vergütung (gemäß den einschlägigen Gesetzen) der Genehmigung und Aufsicht des Gerichts unterliegen.“

Vara möchte insbesondere, dass das Gericht alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Kroll-Datendiebstahl aus den Entlastungsbestimmungen herausnimmt. Er merkte an, dass selbst wenn das Gericht den Plan mit anderen Bestimmungen, die eine Freistellung und Immunität vorsehen, bestätigen würde, der Plan eine Bestimmung enthalten müsse, die Gläubigern die Möglichkeit gibt, Einspruch gegen etwaige professionelle Gebühren im Zusammenhang mit dem Datendiebstahl zu erheben.

Er sagte:

„Immobilienmakler haben eine Entschädigung in Millionenhöhe für ihre Reaktion auf den Kroll-Datendiebstahl gefordert … die Nachlässe der Schuldner sollten diese Kosten nicht tragen. Der Gebührenprüfer teilt diese Ansicht.“

Inzwischen hat Vara auch Einwände gegen die seiner Meinung nach unfaire Behandlung der Gläubiger der Convenience-Klasse erhoben. Diese Gläubigergruppe erhält 119 Prozent ihrer Mittel statt der 143 Prozent der anderen, da ihre Forderungen geringer sind. Er argumentierte, dass der Nachlass genug Geld habe, um sie genauso zu bezahlen wie andere Kunden, und dass es laut Gesetz keinen Unterschied zwischen dieser Gruppe und anderen Kunden gebe.

Gläubiger wehren sich gegen Plan und fordern Sachleistungen

Eine separate Gläubigergruppe hat sich ebenfalls gegen den Insolvenzplan ausgesprochen und dabei eigene Gründe und Beschwerden vorgebracht. Diese Gruppe, vertreten durch den Gläubigeraktivisten Sunil Kavuri und zwei weitere, hat nun im Namen der Privatgläubiger eine eigene Beschwerde eingereicht.

Ihr Haupteinwand besteht jedoch darin, dass die FTX-Konkursmasse den Gläubigern keine Möglichkeit bietet, ihre Forderungen in Form von Sachleistungen zurückzuerhalten. Das bedeutet, dass Kryptowährungen anstelle von US-Dollar eine Option für die Rückzahlung sein sollten. Ein Hauptgrund dafür ist, die Rückzahlung nicht steuerpflichtig zu machen.

Die Privatgläubiger argumentierten:

„Es ist schmerzlich offensichtlich, dass der von den Schuldnern vorgeschlagene Plan den Kunden zusätzliche Härten durch Zwangsbesteuerung auferlegen wird, die durch eine Sachausschüttung vermieden werden könnten … Bestimmte Gläubiger würden ohne Zweifel einen größeren Nachsteuerertrag erhalten, wenn ein Treuhänder gemäß Kapitel 7 ausgewählt würde, der bereit wäre, größere Anstrengungen zu unternehmen, um eine Sachausschüttung vorzunehmen.“

Die meisten ihrer anderen Einwände ähneln denen des US-Treuhänders. Dazu gehören die Verletzung des Konkursgesetzes durch den Plan und die zu weitreichende Immunität einiger Parteien. Sie argumentierten auch, dass Gläubiger, die sich weigerten, über den Plan abzustimmen, der Freigabe nicht zugestimmt hätten.

Um eine Rückzahlung in Form von Sachleistungen sicherzustellen, schlagen die Privatgläubiger vor, dass die Konkursmasse eine Partnerschaft mit einer anderen Kryptobörse eingeht, ähnlich wie BlockFi es bei seiner Umstrukturierung mit Coinbase getan hat. Die Bestätigungsanhörung ist für den 7. Oktober angesetzt, und das Gericht wird die Einwände bei dieser Anhörung wahrscheinlich berücksichtigen.


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