Die südkoreanische Regierung wird neue Vorschriften für an den US-Dollar gekoppelte Stablecoins durchsetzen und sich dabei auf grenzüberschreitende Transaktionen konzentrieren. Das Ministerium für Strategie und Finanzen des Landes gab bekannt, dass es Strategien erneut prüfen wird, um die Zuverlässigkeit grenzüberschreitender digitaler Asset-Transfers für Stablecoins sicherzustellen.
Südkorea priorisiert grenzüberschreitende Transaktionen für Stablecoins bei neuen regulatorischen Änderungen
Südkorea hat Interesse an der Anwendung von Devisenvorschriften für an den Dollar gekoppelte Stablecoins bekundet. Das Ministerium für Strategie und Finanzen begründete seinen Schwerpunkt auf Reformen der Stablecoin-Regulierung mit der Begründung, dass die Vermögenswerte grenzüberschreitende Transaktionen und globale Transfers erleichtern und möglicherweise spezifische Richtlinien erforderlich machen.
Die Regulierungsbehörde des Landes, die Financial Services Commission, plant, Stablecoins in der zweiten Gesetzgebungsstufe des Virtual Asset User Protection Act des Landes Vorrang einzuräumen. Die Kommission beabsichtigt auch, mit anderen ausländischen Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten. Sie verwiesen in ihrer Liste möglicher Konsultationen auf die japanische Regierung und die Europäische Union. Die Agentur nannte jedoch keine detaillierten Zeitpläne für diese Konsultationen.
Die Kommission sagte:
Wir planen, die zuständigen Ministerien zu konsultieren, indem wir uns auf Gesetzgebungsfälle in Japan, der Europäischen Union (EU) usw. beziehen.
Finanzdienstleistungskommission
Die neuen Stablecoin-Reformen beginnen mit neuen legalen Token, die an den südkoreanischen Won gebunden sind.
Südkorea hat eine Aufsichtsgebühr von 220.000 US-Dollar für inländische Krypto-Börsen eingeführt
Im August setzte Südkorea das Virtual Asset User Protection Act durch und verlangte von Krypto-Börsen wie Upbit, Bithumb und Coinone die Zahlung einer Aufsichtsgebühr basierend auf den Betriebseinnahmen.
Auch die Financial Services Commission (FSC). enthüllt dass gemäß dem neuen Gesetz Betreiber virtueller Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2025 mit der Zahlung ihrer Aufsichtsgebühren beginnen werden. Die Gebühren dieser Betreiber hängen von ihren Betriebseinnahmen aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr ab.
Das neue Gesetz schreibt außerdem vor, dass Krypto-Börsen mindestens 80 % des Benutzervermögens im Kühlhaus aufbewahren müssen, getrennt vom Fonds der Börse. Das Vermögen sollte auch in „risikofreie“ Vermögenswerte investiert werden. Darüber hinaus werden die Börsen ihre notierten Vermögenswerte überprüfen und deren Umlauf und Whitepapers untersuchen. Die Börsen müssen außerdem Vermögenswerte aus der Liste nehmen, die die vorgegebenen Kriterien nicht erfüllen.
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