Dienstag, Oktober 22, 2024

SEC mildert Auswirkungen von COVID-19 durch vorübergehende Erleichterungen


Die US-Börsenaufsicht SEC (Securities Exchange Commission) verfolgt weiterhin aufmerksam die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Anleger und Kapitalmärkte.

Am 26. März gab die SEC bekannt, dass sie den Marktteilnehmern als Reaktion auf die Folgen von COVID-19 eine zusätzliche provisorische regulatorische Erleichterung anbietet. Die angekündigten Maßnahmen umfassen:

  • bestimmte Meldepflichten für Unternehmen gemäß Regulation A und Regulation Crowdfunding
  • Parteien, die Zugang benötigen, um Unterlagen im EDGAR-System einzureichen
  • eine Meldepflicht für kommunale Berater

Formular-ID – Notarielle Beglaubigung erforderlich

Das erste Paket von Erleichterungen zielt darauf ab, potenzielle Probleme anzugehen
Anmelder haben möglicherweise beim Versuch, die für den Zugriff erforderliche notarielle Beglaubigung zu erhalten
um Einreichungen im EDGAR-System vorzunehmen.

Die SEC hat eine vorübergehende endgültige Regelung verabschiedet, die je nach verschiedenen Bedingungen vom 26. März 2020 bis zum 1. Juli 2020 eine Befreiung von der notariellen Beglaubigung bietet.

Zu diesen Bedingungen gehört, dass die Person, die den Antrag stellt,
auf seiner handsignierten Formular-ID anzugeben, dass er nicht die erforderlichen
Beglaubigung als Folge eines Problems
im Zusammenhang mit COVID-19.

Der Anmelder muss außerdem innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt eines EDGAR-Kontos eine PDF-Kopie des notariell beglaubigten und handsignierten Dokuments einreichen.

Einhaltung der Verordnung A und der Crowdfunding-Verordnung

Um den Compliance-Anforderungen dieser Emittenten gerecht zu werden,
verabschiedete einen vorläufigen Satz endgültiger Regeln, der die Einreichungsfristen verlängerte für
bestimmte Formulare und Berichte, die die Unternehmen einreichen müssen, gemäß diesen
Vorschriften.

Die Vorschriften geben betroffenen Unternehmen 45 zusätzliche Tage Zeit,
verschiedene Offenlegungsberichte, die ansonsten ab dem 26. März 2020 fällig wären, an
31. Mai 2020.

In diesem Zusammenhang sollten Unternehmen, die sich auf diese vorläufigen endgültigen Regeln berufen, diese Abhängigkeit und die Gründe dafür den Anlegern unverzüglich offenlegen.

Formular MA für das jährliche Update der Kommunalberater

Die Kommission erließ eine vorübergehende bedingte Ausnahmeregelung
zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der möglichen Einhaltung der Vorschriften bei der rechtzeitigen Einreichung von Jahresabschlüssen
Formular MA-A. Dieses Update richtet sich an die kommunalen Berater.

Die betroffenen Gemeinderäte haben weitere 45 Tage Zeit,
jährliche Aktualisierungen des Formblatts MA einreichen, die sonst ab dem 26. März erwartet würden,
2020 bis 30. Juni 2020.

Der Gemeindeberater muss eine kurze Beschreibung der
Gründe für die verspätete Einreichung, und es sollte mit dem Coronavirus zusammenhängen
Pandemie.

Unternehmen, kommunale Berater und deren Vertreter
sollten sich mit allen Fragen oder Anliegen an die Mitarbeiter der SEC wenden.
besondere Sorge.


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