Ein Bundesrichter in New York wies am 7. November eine Urheberrechtsklage gegen OpenAI, das Unternehmen für künstliche Intelligenz hinter ChatGPT, ab.
Raw Story und AlterNet beschuldigten OpenAI, Materialien aus ihren Artikeln ohne Erlaubnis zum Trainieren seines Large Language Model (LLM) zu verwenden, doch der Richter wies ihre Klagen mit der Begründung ab, dass es keinen Beweis für einen Schadensersatz gebe.
OpenAI argumentiert, dass gemäß Artikel III kein Schaden entstanden sei
In seiner Verteidigung machte OpenAI geltend, dass in der Beschwerde kein erkennbarer Anspruch auf Erleichterung gemäß Artikel III der Verfassung dargelegt worden sei und den Klägern kein konkreter Schaden entstanden sei. Die US-Verfassung, insbesondere Artikel III, legt die Befugnisse der Bundesgerichte fest, insbesondere in Bundesfragen, einschließlich im Bereich des geistigen Eigentums.
Die US-Bezirksrichterin Colleen McMahon stimmte OpenAI zu und wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Kläger keine ausreichend glaubwürdige Drohung hätten, um zu klagen. Sie sagte, dass die Medien keinen ausreichenden Beweis dafür erbracht hätten, dass OpenAI ihnen durch die angebliche Nutzung ihrer Inhalte direkten Schaden zugefügt habe.
McMahon wies auch darauf hin, dass das Problem nicht im Ausschluss urheberrechtlich geschützter Materialien liege, sondern darin „Nutzung der Artikel der Kläger zur entschädigungslosen Entwicklung von ChatGPT.“ Während dies vorerst ein Sieg für OpenAI ist, ist nicht abzusehen, wie sich der Fall in Zukunft entwickeln wird. Die Anwälte der Nachrichtenorganisationen waren optimistisch, dass sie die Sorgen des Gerichts zerstreuen könnten. Sie versprachen, die Klage mit weiteren Beweisen erneut einzureichen, was zeigt, dass OpenAI möglicherweise immer noch in rechtlichen Schwierigkeiten steckt, wenn das Gericht in Zukunft entscheidet.
OpenAI sieht sich immer noch mit Urheberrechtsansprüchen konfrontiert
Der Fall steht vor dem Hintergrund wiederkehrender rechtlicher Probleme, mit denen OpenAI und andere KI-Entwickler wegen des Missbrauchs urheberrechtlich geschützter Inhalte konfrontiert sind. Im Februar warfen Raw Story und AlterNet OpenAI erstmals vor, Tausende von Artikeln von ihren Websites ohne Erlaubnis zu verwenden und urheberrechtlich geschützte Inhalte in ChatGPT zu verwenden.
In einer weiteren Klage, die die New York Times im Dezember 2023 einreichte, wurde behauptet, OpenAI habe Millionen seiner Artikel ohne Erlaubnis verwendet. Auch andere führende Nachrichtenagenturen haben aus den gleichen Gründen rechtliche Schritte gegen das Unternehmen eingeleitet, beispielsweise Time und The Associated Press.
Angesichts dieser Herausforderungen hat OpenAI daran gearbeitet, gesetzliche Rechte an Inhalten zu erlangen, und ist mit großen Medienunternehmen auf der ganzen Welt zusammengearbeitet. Es besteht nun eine Kooperationsvereinbarung mit führenden Nachrichtenanbietern wie der Financial Times, dem französischen Unternehmen Le Monde, dem spanischen Konzern Prisa Media und dem deutschen Verlag Axel Springer.
Diese Partnerschaften ermöglichen es OpenAI, in seinen Antworten bessere und aktuellere Informationen bereitzustellen, ohne gegen Urheberrechtsbestimmungen zu verstoßen. Um den Inhalt zu verbessern, hat OpenAI am 1. November die ChatGPT-Suche gestartet. Die neue Funktion ermöglicht es Benutzern, das Internet in Echtzeit zu durchsuchen und aktuelle Nachrichten-Updates von ChatGPT zu erhalten. Diese Funktion spiegelt die Politik von OpenAI wider, nur legale Inhalte zu verwenden, und erscheint zu einer Zeit, in der das KI-Training in der Kritik steht.
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