- Richter kommt zu dem Schluss, dass BiT Global keinen unmittelbaren Schaden durch das Delisting nachweisen konnte.
- Coinbase äußert Bedenken hinsichtlich der Beteiligung von Justin Sun an wBTC.
- Die verspätete Klage von BiT Global schwächt seine Argumente gegen die Entscheidung von Coinbase.
Ein US-Bundesrichter entschied im Rechtsstreit mit BiT Global über die Streichung von Wrapped Bitcoin (wBTC) zugunsten von Coinbase. Das Gericht stellte fest, dass für die Schadensersatzansprüche von BiT Global keine ausreichenden Beweise vorlagen, sodass das Delisting wie geplant durchgeführt werden konnte.
Am 18. Dezember 2024 entschied ein US-Bundesrichter im Rechtsstreit mit BiT Global über die Dekotierung von Wrapped Bitcoin (wBTC) zugunsten von Coinbase. BiT Global hatte eine einstweilige Verfügung (TRO) beantragt, um den für den 19. Dezember geplanten Delisting-Prozess zu verhindern.
Der Richter stellte jedoch fest, dass die Behauptungen von BiT Global keine ausreichenden Beweise enthielten, um das Delisting zu stoppen. Der Richter entschied, dass BiT Global keinen unmittelbar drohenden oder potenziellen Schaden nachweisen konnte.
Der Richter wies die Klage von BiT Global ab, die erst fünf Tage zuvor, am 13. Dezember 2024, eingereicht worden war. BiT Global argumentierte, dass die Streichung von wBTC von Coinbase den Token-Inhabern großen finanziellen Schaden zufügen und den gesamten Markt stören würde. Der Richter sagte jedoch, dass BiT Global es versäumt habe, glaubwürdige Beweise für einen drohenden Schaden vorzulegen, was es Coinbase ermöglichte, wie geplant mit dem Delisting fortzufahren.
BiT Global kann in seinem Fall gegen Coinbase keinen unmittelbaren Schaden nachweisen
In seinem Versuch, das Delisting zu stoppen, erklärte BiT Global, dass das Delisting von wBTC zu großen finanziellen Verlusten für Token-Inhaber führen und das Token-Ökosystem schädigen würde. Das Unternehmen behauptete, die Entscheidung von Coinbase sei ungerechtfertigt, insbesondere weil die Börse die spezifischen Risiken, die mit der Notierung von wBTC verbunden seien, nicht erläutert habe.
BiT Global hielt das Delisting für eine Überreaktion und forderte rechtliche Schritte, um den potenziellen Schaden abzuwenden.
Der Richter wies die Behauptungen von BiT Global jedoch als spekulativ ab und mangelte an ausreichenden Beweisen. Ein weiteres Problem war der Zeitpunkt der Klage. BiT Global reichte die Klage wenige Tage vor dem geplanten Delisting ein, was seine Argumentation schwächte.
Der Richter stellte fest, dass das Unternehmen die Klage früher eingereicht hätte, wenn der Schaden tatsächlich unmittelbar bevorstand, was die Glaubwürdigkeit der Ansprüche weiter schwächt.
Coinbase äußert Bedenken hinsichtlich der Beteiligung von Justin Sun an der wBTC-Kontrolle
Coinbase hat beschlossen, wBTC aufgrund seiner Kontrolle und Verbindung mit Justin Sun, der im Kryptobereich einen umstrittenen Ruf genießt, von der Liste zu nehmen.
Am 19. November 2024 gab Coinbase seinen Plan bekannt, den wBTC-Handel auszusetzen, da Bedenken bestehen, dass Sun über BiT Global die Kontrolle darüber haben könnte. Die früheren rechtlichen Probleme von Sun mit US-Behörden ließen weitere Bedenken hinsichtlich möglicher regulatorischer Risiken im Zusammenhang mit der Verbindung des Tokens aufkommen.
Trotz der Behauptung von BiT Global, dass das Delisting ungerechtfertigt gewesen sei, argumentierte Coinbase, dass es seine Nutzer und den Markt schütze. Die Börse betonte, dass ihre Risikobewertung und ihr Entscheidungsprozess auf der Integrität und Sicherheit der auf ihrer Plattform gelisteten Vermögenswerte basieren.
Dieser Fall zeigt die Spannungen im Kryptoraum hinsichtlich der Kontrolle von Schlüsseltokens und den regulatorischen Herausforderungen, mit denen Börsen bei der Gewährleistung der Einhaltung konfrontiert sind.
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