Eine Dogecoin-Klage gegen Elon Musk ist zu Ende gegangen, nachdem Investoren beschlossen hatten, ihre Berufung zurückzuziehen. Der Fall, in dem Musk Betrug und Insiderhandel im Zusammenhang mit der Kryptowährung vorgeworfen wurde, war Anfang des Jahres abgewiesen worden.
Der Rückzug beinhaltet auch einen Antrag auf Aufhebung der damit verbundenen Sanktionen gegen Musks Anwälte und markiert damit das Ende eines hochkarätigen Rechtsstreits vor einem Bundesgericht.
Dogecoin-Klage gegen Elon Musk und Tesla endet
In der Dogecoin-Klage, die ursprünglich von Dogecoin-Investoren eingereicht wurde, wurde behauptet, Musk und sein Elektroautounternehmen Tesla hätten betrügerische Aktivitäten durchgeführt, um den Preis von Dogecoin zu manipulieren. Investoren behaupteten, Musks Tweets, öffentliche Auftritte und Aussagen – unter anderem in der NBC-Sendung „Saturday Night Live“ – seien genutzt worden, um auf ihre Kosten zu profitieren.
Die Investoren forderten zunächst Schadensersatz in Höhe von 258 Milliarden US-Dollar und änderten ihre Klage innerhalb von zwei Jahren viermal. Am 29. August wies der US-Bezirksrichter Alvin Hellerstein den Fall jedoch mit der Begründung ab, dass vernünftige Anleger auf der Grundlage der öffentlichen Äußerungen von Musk keinen Wertpapierbetrug nachweisen könnten. Der Richter stellte fest, dass Musks Äußerungen, wie etwa die Beschreibung von Dogecoin als „zukünftige Währung der Erde“, nicht vernünftigerweise als Marktmanipulation oder Insiderhandel interpretiert werden könnten.
Anschließend haben die Investoren diese Woche ihre Berufung und ihren Antrag auf Sanktionierung von Musks Anwaltsteam wegen angeblichen Fehlverhaltens offiziell zurückgezogen. Ebenso ließen Musk und Tesla ihren Antrag fallen, den Anwalt der Investoren wegen einer, wie sie es nannten, „leichtfertigen“ und ständig wechselnden Klage zu sanktionieren. Infolgedessen reichten beide Parteien am Donnerstagabend beim Bundesgericht in Manhattan eine Auflage zur Abweisung des Verfahrens ein, vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung durch Richter Hellerstein.
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