Die deutschen Behörden haben heute erneut Schlagzeilen gemacht, weil sie eine Razzia organisiert haben, bei der nicht autorisierte Krypto-Geldautomaten im Land beschlagnahmt wurden. Infolgedessen wurden etwa 25 Millionen Euro (entspricht 28 Millionen US-Dollar) in bar konfisziert. Dies geschah nach einem großen Ausverkauf beschlagnahmter Bitcoins durch die Regierung, der den Markt erheblich erschütterte.
Die deutschen Behörden wurden kürzlich von der Krypto-Community wegen ihrer strengen Haltung gegenüber digitalen Vermögenswerten heftig kritisiert. Mit der jüngsten Aktion haben die Behörden jedoch ihr Engagement für eine angemessene Regulierung von Kryptowährungen gezeigt, einschließlich der Art und Weise, wie sie im Land gehandelt oder übertragen werden.
Deutschland: Razzien an Krypto-Geldautomaten
Laut einem Bericht von Reuters hat die deutsche Finanzaufsicht BaFin in Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden und der Deutschen Bundesbank eine landesweite Razzia gegen nicht lizenzierte Kryptowährungs-Geldautomaten durchgeführt. Dem Bericht zufolge wurden etwa 13 nicht registrierte Geldautomaten beschlagnahmt.
Diese Geldautomaten wurden ohne die erforderlichen Genehmigungen betrieben und stellen somit ein Geldwäscherisiko im Land dar. Darüber hinaus wurden diese Geldautomaten an 35 Standorten zum Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen eingesetzt.
Zum Kontext: Krypto-Geldautomaten sind Automaten, die den normalen Geldautomaten ähneln und an denen Kryptowährungen mit Bargeld oder Debitkarten gehandelt werden können. Diese Automaten führen Blockchain-basierte Transaktionen durch, die es ermöglichen, Kryptowährungen mithilfe eines QR-Codes an die Wallet-Adresse eines Benutzers zu senden. Laut der Website CoinATMRadar gibt es in Deutschland etwa 176 Bitcoin-Geldautomaten, wobei die Stadt Düsseldorf mit 22 die meisten hat.
Deutsche Regulierungsbehörden bekräftigen ihre Position im Dienste der Bürger
Das Bankgesetz des Landes regelt Krypto-Geldautomatentransaktionen, und jeder Betreiber muss sich vollständig registrieren und die erforderliche Lizenz erwerben, um entsprechende Dienste anbieten zu können. Es gibt jedoch keine bekannten Rechtsstrukturen für diese Automaten, sodass sie aufgrund der Anonymität, die mit der Verwendung digitaler Vermögenswerte verbunden ist, eine Tarnung für Geldwäsche und andere illegale Aktivitäten darstellen.
„Der Umtausch von Euro in Kryptowährungen und umgekehrt ist ein gewerblicher Eigenhandel bzw. ein Bankgeschäft und bedarf daher nach dem Gesetz (§ 32 KWG) der ausdrücklichen Erlaubnis der BaFin“, heißt es in einer Stellungnahme der Aufsichtsbehörde.
Die Aufsichtsbehörde fügte hinzu, dass die Kommission im besten Interesse der Bevölkerung arbeite. Ihr Ziel sei es, das deutsche Finanzsystem funktionaler, stabiler und integrer zu gestalten. Die Bevölkerung und andere Finanzinstitute sollten dem Finanzsystem vertrauen können. Insbesondere können Krypto-Geldautomatenbetreiber ohne die erforderliche Lizenz nun strafrechtlich verfolgt werden und riskieren eine Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren.
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