Sterben BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschlandhat den sofortigen Stopp des öffentlichen Verkaufs des Tokens USDe, einer synthetischen Währung, die von der Firma Ethena GmbH ausgegeben wird, angeordnet.
Die Entscheidung wurde aufgrund angeblicher Verstöße gegen die europäische Kryptomarktverordnung (MICAR) getroffen, wobei die Nichteinhaltung der Konformitätsanforderungen hervorgehoben wurde.
Die BaFin hat außerdem die Reserven eingefroren, die den Token unterstützen, und die Schließung des Webportals des Unternehmens angeordnet. Dennoch werden die Sekundärverkäufe des Tokens nicht blockiert.
Verstöße gegen europäische Vorschriften und von der BaFin ergriffene Maßnahmen für den Token USDe von Ethena GmbH
Die BaFin hat eine Anordnung erlassen, die den sofortigen Stopp des Primärverkaufs des Tokens USDe vorschreibt und dabei verschiedene Mängel in den regulatorischen Anforderungen hervorhebt, die von der Gesellschaft Ethena GmbH befolgt werden.
Laut der offiziellen Mitteilung hat der Regulierer eine mögliche Verletzung der europäischen Vorschriften für Finanzinstrumente festgestellt und ist der Ansicht, dass der Token ohne den erforderlichen Prospekt gemäß der MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) vermarktet wurde.
Neben dem Verkaufsverbot hat die BaFin auch Folgendes angeordnet:
- – – Das Einfrieren der Sicherungsreservendie den Wert des Tokens USDe unterstützen.
- – – Die Schließung der Online-Plattformüber die das Unternehmen operierte.
- – – Das sofortige Einstellen der Akquisition neuer Kunden.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Risiken für die Investoren zu verhindern und sicherzustellen, dass der Kryptowährungsmarkt im Einklang mit den geltenden Vorschriften in der Europäischen Union arbeitet.
Laut der BaFin betrifft das Problem nicht nur den Token USDe, sondern auch seine verbundene Version, den sUSDe.
Der Regulierer hat hervorgehoben, dass die beiden Vermögenswerte eng in einem gegenseitigen Austauschmechanismus verbunden sind, in dem Investoren die Token sUSDe im Austausch gegen USDe erhalten können.
Die BaFin hat erklärt, begründeten Anlass zu der Annahme zu haben, dass Ethena GmbH die Token sUSDe als Finanzinstrumente ohne den vorgeschriebenen Prospekt vermarktet hat.
Diese Art von Verstoß stellt eine schwere Verletzung der europäischen Finanzmarktgesetze dar, die strenge Regeln zur Transparenz und zum Schutz der Investoren vorschreiben.
Die Auswirkungen auf die Märkte und die Position der BaFin
Trotz des Verbots von Primärverkäufen hat die BaFin klargestellt, dass die Transaktionen von USDe und sUSDe auf den Sekundärmärkten nicht blockiert werden.
Das bedeutet, dass die Nutzer weiterhin Token untereinander austauschen können, ohne direkte Auswirkungen auf dezentrale Handelsplattformen oder auf exchange Dritte.
Jedoch unterstreicht die von der BaFin eingeführte Maßnahme erneut die zunehmende Aufmerksamkeit der europäischen Regulierungsbehörden bei der Überwachung des Marktes für Kryptowährungen.
Mit dem Inkrafttreten der MiCAR-Regulierung ergreift die Europäische Union strengere Maßnahmen, um sicherzustellen, dass digitale Vermögenswerte ähnlichen Vorschriften unterliegen wie traditionelle Finanzinstrumente.
Die Entscheidung der BaFin stellt ein klares Signal für die Kryptowährungsindustrie dar: die europäischen Behörden verstärken die Kontrollen, um sicherzustellen, dass die digitalen Token die Vorschriften der Finanzmärkte einhalten.
Dieser Fall könnte den Weg für weitere Eingriffe der Regulierungsbehörden in andere Krypto-Initiativen ebnen, die die von der MiCAR geforderten Anforderungen nicht erfüllen.
Ethena GmbH muss sich nun den Konsequenzen ihrer mutmaßlichen Verstöße stellen und könnte gezwungen sein, sich vollständig an die europäischen Vorschriften zu halten, um ihre Operationen wieder aufzunehmen.
Im Moment gibt es keine offiziellen Erklärungen seitens des Unternehmens Ethena GmbH bezüglich der Maßnahme. Die Angelegenheit bleibt jedoch in Entwicklung und es könnten in den nächsten Tagen weitere Details ans Licht kommen.
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